Hanf anbauen in der Schweiz: Was ist erlaubt?

Hanf anbauen und anpflanzen ist in der Schweiz legal, solange die Pflanze unter 1% Gesamt-THC bleibt. Das Gesetz kennt dabei keinen „CBD-Hanf“ und keinen „Drogenhanf“: Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) fragt nur, wie viel Tetrahydrocannabinol (THC) die Pflanze enthält. Genau daran hängt jede Antwort zum CBD Anbau in der Schweiz.

Eine erlaubte Pflanzenzahl gibt es dafür nicht, weder für CBD Hanf noch für THC-Cannabis – das unterscheidet die Schweiz von Deutschland. Wir zeigen dir, wo die Grenze liegt, was für den privaten Hanfanbau auf Balkon und im Garten gilt, warum Cannabis mit THC verboten bleibt und welche Pflichten dazukommen, sobald du gewerblich anbaust.

Wann ist Hanfanbau in der Schweiz legal?

Hanf mit weniger als 1% Gesamt-THC ist in der Schweiz kein Betäubungsmittel und darf ohne Bewilligung angebaut werden. Die Grenze steht im Verzeichnis d der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI): Erst ab 1% Gesamt-THC fällt eine Hanfpflanze unter das Betäubungsmittelgesetz. Darunter ist der Hanfanbau legal – du kannst CBD legal anbauen, im Garten ebenso wie auf dem Feld.

Gemessen wird der Gesamt-THC-Gehalt: das THC selbst plus seine Vorstufe THCA, die beim Erhitzen zu THC wird. Massgeblich ist der Wert der Pflanze, nicht der Sortenname auf der Samenpackung und nicht deine Absicht. Welchen Hanf du anbauen darfst, entscheidet also die Genetik: CBD-reiche Sorten und Nutzhanf, die unter 1% Gesamt-THC bleiben. Die Verantwortung für den Wert trägt, wer anbaut.

FrageAntwort
Grenzwertunter 1% Gesamt-THC
RechtsgrundlageBetmG (SR 812.121), BetmVV-EDI (SR 812.121.11), Verzeichnis d
Bewilligung nötig?Nein, solange die Pflanze unter dem Grenzwert bleibt

Darfst du also Hanf anbauen, ohne jemanden zu fragen? Bundesrechtlich ja – mit der Einschränkung, dass manche Kantone eine Meldung verlangen (dazu weiter unten). Wähl deshalb eine Sorte, deren THC-Wert dokumentiert ist: Am einfachsten startest du mit legalen CBD Samen aus der Schweiz, bei denen Sorte und Herkunft angegeben sind.

Sind Samen und Stecklinge legal?

Ja, Samen und Stecklinge von Sorten, die unter 1% Gesamt-THC bleiben, darfst du in der Schweiz kaufen, besitzen und anbauen – das gilt auch für CBD Stecklinge aus der Schweiz. Beim Ausgangsmaterial gilt dieselbe Logik wie bei der Pflanze: Entscheidend ist, was daraus wächst. Ein Samen selbst enthält praktisch kein THC – wer aber eine THC-Sorte aussät, baut ein Betäubungsmittel an. Ein eigenes Saatgutrecht für Hanf gibt es nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Hanf-Bestimmungen im Schweizer Saatgutrecht aufgehoben.

Drei Dinge werden oft verwechselt:

  1. CBD Samen sind zum Anbauen bestimmt; die Sorte bestimmt den späteren THC-Gehalt.
  2. Stecklinge sind Ableger einer Mutterpflanze und tragen deren Genetik – also auch deren THC-Wert.
  3. Speisehanfsamen sind ein Lebensmittel und nicht zum Aussäen gedacht.

Wer sät, braucht deshalb nicht irgendeinen Hanfsamen, sondern eine Sorte mit bekanntem THC-Wert.

Hanf privat anbauen: Garten, Balkon und Wohnung

Ja, eine Hanfpflanze unter 1% Gesamt-THC darfst du in der Schweiz privat haben – im Garten, auf dem Balkon oder als Zimmerpflanze in der Wohnung. Für den CBD Anbau in der Schweiz privat ist der Standort rechtlich gleichgültig: Hanf auf dem Balkon in der Schweiz anzupflanzen ist genauso erlaubt wie im Garten, solange der Grenzwert hält. Wer CBD Hanf in der Schweiz anbauen will, braucht dafür keine Bewilligung.

Was der Standort ändert, ist dein Risiko. Unter Schweizer Sonne reift eine Outdoor-Pflanze anders als unter Lampen, und ohne Laboranalyse kennst du den THC-Gehalt deiner Ernte nicht. Dazu kommt das kantonale Recht: Graubünden und St. Gallen verlangen eine Meldung, sobald jemand zehn oder mehr Hanfpflanzen anbaut – in Graubünden bei der Kantonspolizei, in St. Gallen beim Landwirtschaftsamt, jeweils vor der Aussaat bzw. bevor die Pflanzen 10 cm hoch sind. Prüf vor dem Start, ob dein Kanton eine ähnliche Regel kennt.

Und weil Hanf in der Blüte deutlich riecht: Nimm Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter, denn eine legale Pflanze ist nicht automatisch ein willkommener Gast. Ob sich für dich eher Indoor oder Outdoor lohnt, vergleicht unser Beitrag zum CBD Anbau indoor oder outdoor.

Wie viele Hanfpflanzen darf man in der Schweiz haben?

Für Hanf unter 1% Gesamt-THC gibt es in der Schweiz keine Höchstzahl: Das Bundesrecht zählt keine Pflanzen, es misst den THC-Gehalt. Wie viele CBD Pflanzen du haben oder besitzen darfst, hängt also nicht von der Stückzahl ab, sondern davon, dass jede einzelne unter dem Grenzwert bleibt.

Umgekehrt gilt dasselbe: Wie viele Cannabispflanzen mit 1% Gesamt-THC oder mehr erlaubt sind, beantwortet das Gesetz mit null – schon eine Pflanze ist verboten. Die oft zitierten „drei Pflanzen pro Person“ stammen aus dem deutschen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und gelten in der Schweiz nicht. Einzig einzelne Kantone knüpfen an die Zahl eine Pflicht: In Graubünden und St. Gallen ist ab zehn Pflanzen eine Meldung nötig.

Und Cannabis mit THC? Der Anbau bleibt verboten

Nein, Cannabis mit 1% Gesamt-THC oder mehr darfst du in der Schweiz nicht anbauen und solche Cannabispflanzen auch nicht haben – auch nicht eine einzige Pflanze und auch nicht für den Eigenbedarf. Solche Pflanzen sind Betäubungsmittel, deren Anbau das Betäubungsmittelgesetz verbietet. Eine Pflanzenzahl für den Eigenbedarf, wie sie Deutschland seit 2024 kennt, sieht das Schweizer Recht nicht vor.

Auch die Pilotversuche ändern daran nichts. Seit dem 15. Mai 2021 erlaubt Artikel 8a BetmG zeitlich befristete Studien, in denen Teilnehmende Cannabis über bewilligte Verkaufsstellen beziehen; der Anbau dafür liegt bei bewilligten Produzenten. Heimanbau ist in diesen Versuchen nicht vorgesehen. Ebenso wenig betrifft die Ordnungsbusse den Anbau: Sie gilt für den Konsum, und der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch bleibt straflos. Wer dagegen Cannabis anbaut, verlässt diesen Rahmen. Eine Grauzone zwischen CBD Hanf und THC-Cannabis gibt es beim Anbau nicht – es zählt allein der gemessene Wert.

Strafe bei über 1% THC: was beim Hanfanbau droht

Eine Pflanze mit 1% Gesamt-THC oder mehr ist ein Betäubungsmittel, und ihr Anbau ist strafbar. Artikel 19 BetmG sieht für das unbefugte Anbauen von Betäubungsmitteln Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor; dient der Anbau nur dem eigenen Konsum, wird er nach Artikel 19a BetmG mit Busse bestraft. Hanf anbauen wird also nicht durch die Absicht illegal, sondern durch den Messwert: Die Strafe für Hanfanbau in der Schweiz droht auch dann, wenn der Wert ungewollt über dem Grenzwert liegt.

Typische Folgen beim Hanfanbau in der Schweiz:

  • Die Polizei entnimmt Proben und lässt den THC-Gehalt im Labor bestimmen.
  • Pflanzen über dem Grenzwert werden beschlagnahmt und vernichtet, oft auf Kosten der Anbauenden.
  • Es folgt ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Weil der THC-Gehalt je nach Sorte und Reifegrad höher ausfallen kann als erwartet, wählst du am besten Sorten mit dokumentiertem Wert.

Gewerblich anbauen und verkaufen: wann zusätzliche Regeln gelten

Ändert sich etwas, wenn du Hanf nicht nur für dich, sondern zum Verkauf anbaust? Der Grenzwert von 1% Gesamt-THC bleibt derselbe, doch wer gewerblich anbaut oder verkauft, übernimmt weitere Pflichten aus Landwirtschafts- und Produktrecht. Wie die fertigen Produkte – Blüten, Öl, Kosmetik – rechtlich eingeordnet sind, erklärt unser Überblick, ob CBD in der Schweiz legal ist.

Gewerblicher Hanfanbau: Meldung und Bewilligung

Für Hanf unter 1% Gesamt-THC brauchst du auch als Landwirt keine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG); je nach Kanton musst du den Anbau aber melden. Für die CBD Anbau-Bewilligung in der Schweiz gilt deshalb dieselbe Grenze wie beim privaten Anbau – entscheidend sind Kanton und Grenzwert.

WerGrenzwertBewilligung oder MeldungBehörde
Landwirt mit Nutz- oder Faserhanfunter 1% Gesamt-THCkeine Anbaubewilligung; Flächenerfassung beim KantonKanton, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Anbau ab zehn Pflanzen in GR oder SGunter 1% Gesamt-THCMeldung vor der AussaatKantonspolizei GR, Landwirtschaftsamt SG
Cannabis mit 1% THC oder mehrab 1%nur für Forschung, Pilotversuche oder medizinische ZweckeBAG, Swissmedic

Das BLW erteilt keine Anbaubewilligungen; Hanf wird bei der kantonalen Flächenerfassung angegeben, Direktzahlungen gibt es nur für Öl- und Faserhanf. Sein Saatgut stammt meist aus dem EU-Sortenkatalog. Faserhanf liefert Fasern für Textilien und Dämmstoffe, Öl- oder Körnerhanf liefert Hanfsamen und Hanfsamenöl: Beides sind Nutzhanf-Sorten mit sehr wenig THC. CBD-reiche Sorten werden dagegen für ihre Blüten angebaut und müssen ebenfalls unter 1% Gesamt-THC bleiben.

Bewilligungen für Cannabis über 1% THC sind dagegen auf Forschung, Pilotversuche und medizinisches Cannabis beschränkt – für Private gibt es sie nicht.

Selbst angebauten Hanf verkaufen

Anbauen ist erlaubt, Verkaufen macht dich zum Inverkehrbringer. Wer Blüten aus eigenem Anbau als Rauchware verkauft, bringt ein pflanzliches Rauchprodukt nach dem Tabakproduktegesetz (TabPG) in Verkehr – mit Pflichten, die beim Eigenanbau nicht anfallen:

  • das Produkt innerhalb eines Jahres beim BAG melden (Art. 26 TabPG),
  • die Warnhinweise für pflanzliche Rauchprodukte anbringen (Art. 14 TabPG),
  • nicht an Personen unter 18 Jahren abgeben,
  • den THC-Gehalt mit einer Laboranalyse belegen, denn Händler verlangen sie.

Ob und wie Tabaksteuer anfällt, klärst du vor dem ersten Verkauf direkt mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Fazit: Hanf anbauen in der Schweiz ist legal, solange THC unter 1% bleibt

Hanf anbauen ist in der Schweiz legal, solange jede Pflanze unter 1% Gesamt-THC bleibt – eine Pflanzenzahl gibt es nicht, nur kantonale Meldepflichten wie in Graubünden und St. Gallen. Cannabis mit mehr THC bleibt verboten, auch für den Eigenbedarf. Wer gewerblich anbaut oder verkauft, übernimmt zusätzlich Melde- und Produktpflichten. Beim Hanfanbau in der Schweiz liegt die Verantwortung für den THC-Wert immer bei dir. Willst du dieses Risiko nicht tragen, findest du bei uWeed Schweizer CBD Outdoor Blüten mit Laborbericht, unter Schweizer Sonne gewachsen.

Quellen und Rechtsgrundlagen zum Hanfanbau in der Schweiz

Profilbild von Loic AubonneyLoic Aubonney