Ja, CBD ist in der Schweiz legal, solange das Produkt unter 1% Gesamt-THC bleibt und nicht aus Hanf mit 1% THC oder mehr hergestellt wurde. Hanf mit unter 1% THC ist kein Betäubungsmittel, und Cannabidiol selbst steht nicht im Verzeichnis der verbotenen Stoffe. Damit ist CBD erlaubt – legales CBD heisst aber noch nicht, dass jedes Produkt verkauft werden darf.
Unterhalb dieser Grenze entscheidet die Produktklasse. Ein Produkt ist nur verkehrsfähig, wenn es die Vorschriften seines Verwendungszwecks erfüllt: Nicht der Produktname zählt, sondern wofür es bestimmt ist. CBD Blüten, Hasch und Joints sind pflanzliche Rauchprodukte, Liquids fallen unter das Tabakprodukterecht, Öle sind als Aromaöl oder Kosmetikum erhältlich. Lebensmittel mit zugesetztem CBD sind nicht zugelassen, Hanfsamen und Hanfsamenöl dagegen schon.
Für Anbau, Verkauf, Grenzübertritt und Autofahren gelten eigene Regeln, die wir weiter unten einordnen und für die wir auf eigene Artikel weiterführen. Wer wissen will, was erlaubt, eingeschränkt oder verboten ist, stellt also zwei Fragen, in dieser Reihenfolge: Wie hoch ist der THC-Gehalt, und welche Produktklasse gilt?
Was entscheidet über die Legalität von Cannabis in der Schweiz?
Ob Cannabis in der Schweiz legal ist, entscheidet nicht die Pflanze und nicht die Sorte, sondern ein Messwert: der Gesamt-THC-Gehalt. Hanf und Cannabis sind botanisch dieselbe Pflanze; das Cannabis-Gesetz der Schweiz, also das Betäubungsmittelgesetz, zieht die Grenze bei 1.0% Gesamt-THC, das heisst THC plus THCA. Legales Cannabis im Sinn des Gesetzes ist Hanf mit einem THC-Gehalt unter 1 Prozent.
Cannabidiol steht nicht im Verzeichnis der verbotenen Stoffe: Reguliert wird ein CBD-Produkt wegen seines THC-Gehalts und seiner Produktklasse, nicht wegen seines CBD-Gehalts. Ein hoher CBD-Gehalt macht ein Produkt weder legaler noch illegaler, denn der Grenzwert misst THC, nicht CBD. Unterhalb der Grenze beginnt erst die eigentliche Frage, welche Produktklasse gilt. Warum das Gesetz die beiden Stoffe so verschieden behandelt, erklärt unser Artikel zum Unterschied zwischen CBD und THC.
Unter 1% THC: Hanf ist kein Betäubungsmittel
Unter 1.0% Gesamt-THC ist Hanf in der Schweiz kein Betäubungsmittel – das ist der Normalfall, keine Duldung. Die drei Eckwerte im Überblick:
- Grenzwert: unter 1.0% Gesamt-THC
- Bezugsgrösse: THC plus THCA, in der Pflanze und im Ausgangsmaterial
- Rechtsgrundlage: Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und Betäubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI (BetmVV-EDI)
Hanfpflanzen und Hanfprodukte mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1.0% fallen nicht unter die Definition von Cannabis im Betäubungsmittelrecht; Hanf ist in der Schweiz in diesem Rahmen legal. Ein Produkt darf zudem nicht aus Hanf mit 1.0% oder mehr hergestellt worden sein: Auch das Ausgangsmaterial zählt, nicht nur das fertige Produkt. Umgang, Handel und Besitz solcher Produkte brauchen deshalb keine Bewilligung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Daraus folgt aber nicht, dass jedes Produkt frei verkäuflich ist – jetzt greift das Recht der Produktklasse.
Ab 1% THC: Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz
Ab 1.0% Gesamt-THC gilt Cannabis als Betäubungsmittel und ist ohne Bewilligung verboten; illegal wird ein CBD-Produkt in der Schweiz also erst über seinen THC-Gehalt. Für medizinische Zwecke ist Cannabis seit dem 1. August 2022 nicht mehr verboten: Ärztinnen und Ärzte können es ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben, Anbau, Herstellung und Handel unterstehen der Kontrolle von Swissmedic. Zugelassene Cannabisarzneimittel sind Sativex und Epidyolex, daneben gibt es in der Apotheke hergestellte Rezepturen auf ärztliche Verschreibung. Weitere Ausnahmen sind Ausnahmebewilligungen des BAG, etwa für die Forschung, und bewilligte Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis, die bis 2031 befristet sind. Für halbsynthetische Cannabinoide gelten eigene Regeln (siehe nächster Abschnitt).
- Status: Betäubungsmittel, ohne Bewilligung verboten
- Zugangsweg: ärztliche Verschreibung, Ausnahmebewilligung des BAG oder bewilligter Pilotversuch
- Abgabestelle: Apotheke für Arzneimittel, die Abgabestelle des jeweiligen Pilotversuchs
Eine gesetzliche Regulierung des Cannabismarkts ist politisch in Arbeit: Stand Oktober 2026 ist die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 20.473 abgeschlossen, und im Mai 2026 hat die Gesundheitskommission des Nationalrats die Vorlage zur Überarbeitung an ihre Subkommission gegeben. Für CBD unter 1% THC ändert das am heutigen Rahmen nichts.
HHC, THCA und andere Cannabinoide: was das Gesetz erfasst
Die 1%-Grenze ist kein Schlupfloch für andere Cannabinoide: Wer nach HHC oder THCA sucht, sucht rechtlich nicht nach CBD. Tetrahydrocannabinolsäure (THCA) zählt zum Gesamt-THC, weil sie beim Erhitzen zu THC wird; ein „THCA-Produkt“ mit wenig THC liegt deshalb nicht automatisch unter der Grenze.
Hexahydrocannabinol (HHC) ist seit dem 31. März 2023 dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, HHCP, THCP und H4CBD seit dem 9. Oktober 2023. Seit dem 5. November 2024 erfasst die BetmVV-EDI zusätzlich die ganze Gruppe der synthetisch gewonnenen THC-Derivate. Diese Stoffe sind Betäubungsmitteln gleichgestellt, unabhängig vom THC-Gehalt, und Δ8-THC gilt als THC-Isomer ohnehin als Betäubungsmittel. Halbsynthetische Cannabinoide sind kein CBD, und der Name auf der Packung entscheidet nicht. uWeed führt keine dieser Substanzen.
Welche CBD Produkte sind in der Schweiz legal?
Welche CBD Produkte in der Schweiz legal sind, entscheidet die Produktklasse, nicht der Produktname: Dasselbe Cannabidiol kann in verschiedenen Produktklassen stecken, und das Recht fragt, wofür ein Produkt bestimmt ist. Jedes Produkt wird im Einzelfall nach Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Aufmachung eingestuft. Wer es verkauft, muss den Verwendungszweck angeben; im Zweifel ordnet die Behörde zu. Erfüllt ein Produkt die Vorschriften seines Verwendungszwecks nicht, darf es nicht verkauft werden.
Mit der Klasse wechseln Gesetz und Behörde: Rauchprodukte und E-Zigaretten unterstehen dem Tabakproduktegesetz und werden beim BAG gemeldet, für Lebensmittel, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände ist das BLV zuständig, für Arzneimittel Swissmedic. Deshalb beantwortet diese Seite ab hier eine Frage je Produktgruppe.
| Produktklasse | Typische Produkte | Rechtsgrundlage | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Pflanzliche Rauchprodukte | CBD Blüten, Hasch, Joints | Tabakproduktegesetz (TabPG) | Meldung beim BAG, Vollzug durch die Kantone |
| E-Zigaretten und Liquids | CBD Vapes, Liquids, Nachfüllbehälter | Tabakproduktegesetz und Tabakprodukteverordnung (TabPG, TabPV) | Meldung beim BAG, Vollzug durch die Kantone |
| Kosmetik | Cremes, Balsame, Hautöle | Lebensmittelrecht, Kosmetikverordnung (VKos) | BLV, kantonale Lebensmittelkontrolle |
| Chemikalie, Aromaöl | Aroma- und Duftöle, vergällt | Chemikalienrecht, Vergällungspflicht | Anmeldestelle Chemikalien, kantonale Fachstellen |
| Gebrauchsgegenstände mit Schleimhautkontakt | z. B. Snus-Ersatz ohne Tabak | Lebensmittelrecht | BLV |
| Lebensmittel | zugesetztes CBD nicht zugelassen; zulässig sind Hanfsamen, Hanfsamenöl und Tee aus Hanfblättern | Lebensmittelrecht (LGV) | BLV |
| Futtermittel | CBD-Extrakte nicht zugelassen | Futtermittelrecht | Agroscope |
| Arzneimittel | zugelassene Präparate, Apothekenrezepturen | Heilmittelgesetz (HMG) | Swissmedic |
Sind CBD Blüten, Hasch und Joints in der Schweiz legal?
Ja, CBD Blüten sind in der Schweiz legal, solange sie unter 1% Gesamt-THC bleiben – ein unregulierter Artikel sind sie aber nicht. Rechtlich gelten CBD Blüten als pflanzliches Rauchprodukt und damit als Tabakprodukt im Sinn des Tabakproduktegesetzes. Ein Verbot von CBD Blüten gibt es nicht, wohl aber Pflichten für alle, die sie herstellen, einführen oder anbieten; für CBD Gras gilt dasselbe wie für jede andere Blüte.
Dieselbe Klasse gilt für Hasch, Pollen, Moonrocks und Ice Rocks, Trim, vorgedrehte Joints und Hanfzigaretten: Die Verarbeitungsform ändert die Rechtsklasse nicht. Auch CBD Hasch ist in der Schweiz legal, wenn das Harz unter 1% Gesamt-THC liegt und die Pflichten für Rauchprodukte erfüllt.
Auf der Packung ist für diese Produkte vorgeschrieben:
- eine Sachbezeichnung mit dem Zusatz „auf pflanzlicher Basis, ohne Tabak“
- der Warnhinweis „Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit“ und ein kombinierter Bild-Warnhinweis
- bei Hanf der Fahrhinweis „Dieses Produkt kann Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Es wird davon abgeraten, nach dessen Konsum ein Fahrzeug zu lenken.“
- alle Warnhinweise in Deutsch, Französisch und Italienisch
Seit dem 1. Oktober 2025 dürfen nur noch so gekennzeichnete Produkte hergestellt oder eingeführt werden; ältere Bestände dürfen abverkauft werden. Wer das Produkt herstellt oder einführt, meldet es innerhalb eines Jahres nach Marktstart dem BAG, zur Selbstkontrolle ist jeder verpflichtet, der es anbietet.
Verkauft werden darf nur an Personen ab 18 Jahren, und zwar nicht nur im Fachgeschäft: Auch Kiosk, Tankstelle und Onlineshop sind zulässig, Kantone können zusätzliche Bewilligungen verlangen. Werbung mit gesundheitlichen Vorteilen oder Heilwirkungen ist verboten. Sorten mit ihren Laborberichten findest du unter CBD Blüten kaufen in der Schweiz.
Darf man CBD in der Öffentlichkeit rauchen?
CBD rauchen ist in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen und an Arbeitsplätzen seit dem 1. Oktober 2024 bundesrechtlich verboten wie Tabak; im Freien gibt es kein Bundesverbot. Dasselbe Innenraumverbot gilt für E-Zigaretten, und Kantone und Gemeinden können weitere Einschränkungen erlassen. Ob man CBD in der Öffentlichkeit konsumieren darf, hängt also vom Ort ab – Hausrecht und Verbote nach Ort behandelt die Frage „Ist CBD in der Schweiz irgendwo verboten?“ weiter unten.
Bei einer Polizeikontrolle sind CBD Blüten von THC-Cannabis äusserlich nicht zu unterscheiden. Schnelltests messen THC, eine Laboranalyse klärt den Gehalt. Die Originalverpackung mit Deklaration kann die Einordnung erleichtern; eine Garantie ist sie nicht.
Sind CBD Liquids und Vapes in der Schweiz legal?
Ja, CBD in E-Zigaretten und Liquids ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, solange das Produkt unter 1% Gesamt-THC bleibt. Auch Liquids und Vapes fallen unter das Tabakproduktegesetz, aber als eigene Kategorie, nicht als pflanzliches Rauchprodukt; E-Zigaretten ohne Nikotin gelten ebenfalls als E-Zigaretten im Sinn des Gesetzes. Eine Vape mit THC ist dagegen nicht legal: Ab 1% THC sind THC-Vapes in der Schweiz Betäubungsmittel und nicht verkehrsfähig, auch wenn sie im Ausland verbreitet sind. Drei Regeln gelten für alle CBD-Vapes:
- Pflichten: Warnhinweis „Dieses Produkt kann Ihre Gesundheit schädigen.“ in drei Landessprachen, Beipackzettel und eine Meldung beim BAG durch Hersteller oder Importeur innerhalb eines Jahres nach Marktstart. Nachfüllbehälter brauchen zusätzlich die Kennzeichnung nach Chemikalienrecht; der Fahrhinweis der Hanfblüten gilt hier nicht.
- Einweg-Vapes: Das Tankvolumen darf höchstens 2 ml betragen. Einzelne Kantone, etwa Genf und Wallis, verbieten Einweg-E-Zigaretten, wobei das kantonale Recht regelt, ob auch nikotinfreie Geräte erfasst sind. Ein nationales Verbot hat das Parlament mit einer Motion verlangt; gelten würde es erst mit einer Gesetzesänderung.
- Alter: Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.
Die Mengen- und Konzentrationsgrenzen des Gesetzes für Tank, Nachfüllflasche und Nikotingehalt sind für nikotinhaltige Produkte formuliert. Auf CBD-Liquids lassen sie sich nicht pauschal übertragen. Nikotinfreie Liquids mit Cannabidiol findest du unter CBD Liquid für E-Zigaretten.
Ist CBD Öl in der Schweiz legal oder verboten?
CBD Öl unter 1% Gesamt-THC ist in der Schweiz legal – als Aroma- oder Duftöl nach Chemikalienrecht oder als Kosmetikum zur Anwendung auf der Haut. Verboten ist es als Lebensmittel: Zum Einnehmen ist CBD Öl nicht zugelassen, mehr dazu im nächsten Abschnitt. Ein Öl ist also keine Rechtskategorie; den legalen Status eines CBD Öls in der Schweiz bestimmt seine Zweckbestimmung.
Aromaöle, die an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft werden, müssen seit 2022 mit einem Vergällungsmittel versetzt sein, das von der Einnahme abhält. CBD Öle, die als Mundpflege-Kosmetikum angeboten werden, entsprechen nicht den Vorschriften für Kosmetika, und wer ein Öl mit Einnahmeabsicht und erwarteter Wirkung anbietet, fällt unter das Heilmittelrecht. Was auf der Packung steht, folgt der Einstufung, nicht der Qualität: Über den CBD-Gehalt sagt es nichts. So unterscheiden sich die beiden legalen Klassen:
| Einstufung | Rechtsgrundlage | Vorgeschriebene Angaben | Anwendungsform |
|---|---|---|---|
| Aromaöl | Chemikalienrecht (ChemV), Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien vom 29. März 2022 | vergällt; Kennzeichnung nach Chemikalienrecht, Gefahrenkennzeichnung, Kindersicherung und Registernummer nur bei Einstufung als gefährlich | Duft- und Aromaöl, nicht zur Einnahme bestimmt |
| Kosmetikum | Lebensmittelrecht (LGV), Kosmetikverordnung (VKos) | Liste der Inhaltsstoffe, verantwortliche Person, Charge, Haltbarkeit | zur Anwendung auf der Haut |
Ist CBD Öl legal in der Schweiz, wenn es eine dieser Einstufungen trägt, kommt es auf die korrekte Deklaration an. Beide Varianten mit ihrer Einstufung findest du unter CBD Öl kaufen in der Schweiz.
Darf man CBD in der Schweiz essen oder trinken?
Nein, Lebensmittel und Getränke mit zugesetztem CBD dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden; Hanf als Lebensmittel ist dagegen erlaubt. CBD und CBD-haltige Hanfextrakte gelten als neuartige Lebensmittel und bräuchten eine Bewilligung, und bisher ist weder in der Schweiz noch in der EU eine erteilt worden. Zulässig sind Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl und Tee aus Hanfblättern als Aufguss; für sie gelten Höchstwerte für THC. Das BLV sieht aufgrund von Datenlücken derzeit Sicherheitsbedenken. Daraus folgt für drei Produktgruppen:
- Öl: Ein CBD Öl darf nicht zum Einnehmen bestimmt sein; deshalb ist es als nicht zum Verzehr geeignet deklariert. Die Suche nach einem CBD Öl zum Einnehmen führt in der Schweiz zu keinem frei verkäuflichen Produkt – orale CBD-Präparate gibt es nur als Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung.
- Hanftee: Der Hinweis „enthält CBD“ ist auf Lebensmitteln nicht zulässig, deshalb heisst das Produkt Hanftee, nicht CBD Tee. Tee aus Hanfblättern ist zulässig; für Tee mit Blütenanteil muss der Verkäufer belegen, dass er vor 1997 in nennenswertem Umfang verzehrt wurde.
- Esswaren: Gummies, Schokolade, Backwaren und Getränke mit zugesetztem CBD sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.
Die Lebensmittelroute ist für Cannabidiol damit geschlossen, für Hanf als Pflanze nicht. Aufgüsse aus Hanf findest du unter Hanftee aus Schweizer Anbau.
Sind CBD Gummies in der Schweiz erlaubt?
Nein, CBD Gummies und andere Esswaren mit zugesetztem CBD dürfen in der Schweiz nicht als Lebensmittel verkauft werden, weil CBD als neuartiges Lebensmittel nicht bewilligt ist. Dasselbe gilt für Schokolade, Backwaren und Getränke mit zugesetztem CBD. Auch in der EU ist CBD als Lebensmittel bisher nicht zugelassen; die Bewertung läuft dort noch. Dass solche Fruchtgummis im Ausland erhältlich sind, heisst also nicht, dass sie in der Schweiz zulässig sind – bewilligt ist kein Gummi mit CBD als Lebensmittel. uWeed führt keine CBD-Esswaren.
Ist CBD Kosmetik in der Schweiz legal?
Ja, CBD Kosmetik ist in der Schweiz legal, wenn sie die Vorschriften für Kosmetika erfüllt – unter den legalen CBD Produkten ist sie die klarste Klasse. Der verwendete Pflanzenteil ist unerheblich; massgeblich ist, dass kein Zwischenprodukt der Herstellung 1.0% THC überschreitet. Zuständig ist auf Bundesebene das BLV, kontrolliert wird durch die kantonalen Lebensmittelkontrollen. Drei Punkte machen eine CBD-Kosmetik konform:
- Sicherheitsbericht: Die Herstellerin belegt in der Produktinformationsdatei, dass das verwendete CBD unbedenklich ist. Liegt der CBD-Gehalt über dem wissenschaftlichen Richtwert von 0.19%, muss der Sicherheitsbericht das begründen.
- Etikett: Liste der Inhaltsstoffe nach INCI, Name und Adresse der verantwortlichen Person, Chargennummer, Haltbarkeit, Funktion und Warnhinweise in mindestens einer Amtssprache.
- Werbung: Hinweise auf heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkungen sind bei Kosmetika verboten. CBD Öle zur Mundpflege gelten nicht als konforme Kosmetika, ein Öl ist nur als Hautkosmetikum vertretbar.
Kosmetika zur äusserlichen Anwendung werden über ihre pflegende Funktion beschrieben, nicht über einen Hautzustand. Cremes, Balsame und Hautöle findest du in unserer Kategorie CBD Kosmetik mit Cannabidiol.
Sind CBD Samen in der Schweiz legal?
Ja, CBD Samen sind in der Schweiz legal, wenn sie von Hanfsorten stammen, die unter 1% Gesamt-THC bleiben: Bei Samen entscheidet nicht der Samen, sondern die Pflanze, die daraus wächst. Samen für Pflanzen mit 1% Gesamt-THC oder mehr gelten selbst als verbotenes Betäubungsmittel; der THC-Gehalt des Samens spielt keine Rolle, es zählt die Sorte.
Ein besonderes Saatgutrecht für Hanf gibt es seit 2021 nicht mehr. Für den landwirtschaftlichen Anbau gelten Pflanzengesundheits- und Direktzahlungsrecht, und CBD Samen sind zum Anbauen bestimmt, nicht zum Verzehr. Sorten für den Anbau findest du unter CBD Samen aus der Schweiz, Speisehanfsamen dagegen sind Lebensmittel mit eigenen THC-Höchstwerten. Was beim Anbau selbst gilt, steht im Abschnitt zum Hanfanbau weiter unten.
Ist CBD für Tiere in der Schweiz erlaubt?
Nein, CBD-Öle zum Verfüttern dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden: CBD-Extrakte sind als Futtermittelzusatz weder in der Schweiz noch in der EU zugelassen. Für Tiere gilt weder das Kosmetik- noch das Lebensmittelrecht; zuständig sind Agroscope für die Futtermittelkontrolle und Swissmedic für Tierarzneimittel. Zwei Regeln trennen das Zulässige vom Verbotenen:
- Futtermittel: Zulässig sind Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfkuchen, Hanfmehl und Hanffasern aus Sorten mit weniger als 0.2% THC; Blätter und Blüten sind seit 2023 ausgeschlossen.
- Tierarzneimittel: Wird ein Produkt mit einer Heil- oder Wirkanpreisung angeboten, ist es ein Tierarzneimittel und braucht eine Zulassung von Swissmedic.
Pflegeprodukte zur äusserlichen Anwendung beim Tier fallen unter das Chemikalienrecht. uWeed führt keine CBD-Produkte für Tiere.
Kaufen, anbauen, reisen, Auto fahren: was im Alltag gilt
Bis hierhin ging es um das Produkt im Regal. Für alles, was jemand sonst damit tun will, ist nicht nur der Kauf geregelt: Mindestalter, Verkauf, Anbau, Grenzübertritt und Strassenverkehr folgen eigenen Regeln. Neben dem Bundesrecht spielen dabei teils kantonale Regeln eine Rolle – vom Kauf bis zum Strassenverkehr.
Wo kann man in der Schweiz legales CBD kaufen?
Legales CBD kannst du in der Schweiz im Fachgeschäft, am Kiosk, an der Tankstelle und online kaufen: Legal ist ein Produkt, nicht ein Verkaufsort. Rauchprodukte und Liquids gibt es dabei nur ab 18, und ob ein Produkt korrekt deklariert ist, erkennst du an der Packung:
- Produktklasse und Anwendungshinweis, etwa „nicht zur Einnahme bestimmt“ oder „zur Anwendung auf der Haut“
- Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs
- bei Rauchprodukten die vorgeschriebenen Warnhinweise
- bei Kosmetik die Liste der Inhaltsstoffe
- ein aktueller Laborbericht mit dem THC-Gehalt
Bei uWeed veröffentlichen wir den Laborbericht auf der Produktseite, wo die Marke einen liefert. Liefert eine Marke keinen, steht das ausdrücklich dabei. Willst du CBD online in der Schweiz bestellen, findest du alle Kategorien im uWeed Shop.
Ab welchem Alter darf man CBD kaufen?
CBD Blüten, Hasch, Joints, Vapes und Liquids darfst du in der Schweiz ab 18 Jahren kaufen: Seit dem 1. Oktober 2024 ist der Verkauf an Jüngere schweizweit verboten, in jedem Verkaufskanal und auch online. Am Verkaufspunkt muss auf das Abgabeverbot hingewiesen werden, und Automaten sind nur zulässig, wenn Minderjährige keinen Zugang haben. Das Mindestalter hängt an der Produktklasse: Für Öle und Kosmetika gibt es kein bundesrechtliches Mindestalter. Einzelne Kantone gehen weiter – im Tessin ist die Abgabe von Hanfprodukten an Minderjährige generell verboten.
Darf man in der Schweiz CBD verkaufen?
Ja, CBD verkaufen ist in der Schweiz erlaubt, und bundesrechtlich braucht es für Produkte unter 1% THC keine Bewilligung. Einzelne Kantone, etwa Tessin und Waadt, verlangen für den Detailverkauf von Hanfprodukten aber eine kantonale Bewilligung. Die Pflichten hängen an der Produktklasse – auch wer CBD Gras verkaufen will, richtet sich nach den Regeln für Rauchprodukte:
- Rauchprodukte und Liquids: Kennzeichnung, Warnhinweise, Meldung beim BAG durch Hersteller oder Importeur, Abgabe nur ab 18, Werbeeinschränkungen
- Kosmetika: Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht und Deklaration
- Aromaöle: Vergällung und Kennzeichnung nach Chemikalienrecht
- Selbstkontrolle: verpflichtet ist jeder, der ein Produkt anbietet, auch der Händler und nicht nur die Marke
Eine allgemeine Pflicht, für jedes Einzelprodukt ein Analysezertifikat vorzulegen, besteht nicht; die Selbstkontrolle verlangt aber, die Konformität belegen zu können. Bei uWeed sammeln, prüfen und veröffentlichen wir die Laborberichte Dritter – getestet wird von den Laboren, nicht von uns.
Darf man in der Schweiz Hanf anbauen?
Ja, Hanf darfst du in der Schweiz anbauen, solange die Pflanzen unter 1.0% Gesamt-THC bleiben: Der Anbau ist erlaubt, aber nicht voraussetzungslos. Er untersteht dann nicht dem Betäubungsmittelgesetz und braucht keine Bewilligung des BAG. Für den Hanfanbau in der Schweiz gelten vier Punkte:
- Massgeblich ist der Gesamt-THC-Gehalt der Pflanze; Samen und Stecklinge für Pflanzen ab 1% sind selbst verboten (siehe Abschnitt zu CBD Samen).
- Für den landwirtschaftlichen Anbau gelten Pflanzengesundheits- und Direktzahlungsrecht des BLW; seit 2021 gibt es kein Saatgutrecht für Hanf mehr.
- Mehrere Kantone kennen Meldepflichten, teils ab einer bestimmten Pflanzenzahl – etwa Graubünden und St. Gallen ab 10 Pflanzen, im Tessin eine jährliche Meldung.
- Eine private Ausnahme vom THC-Grenzwert gibt es nicht, auch nicht beim CBD-Anbau privat auf dem Balkon.
Die kantonalen Meldepflichten gelten unabhängig davon, ob im Garten, auf dem Feld oder in Innenräumen angebaut wird.
Wie viele Hanfpflanzen darf man besitzen?
Eine bundesrechtliche Stückzahlgrenze gibt es für Hanf unter 1% Gesamt-THC nicht: Entscheidend ist der THC-Gehalt, nicht die Anzahl. Einzelne Kantone knüpfen aber eine Meldepflicht an die Pflanzenzahl, etwa Graubünden und St. Gallen ab 10 Pflanzen. Eine Hanfpflanze als Zimmerpflanze ist rechtlich kein Sonderfall. Bei Sorten ab 1.0% Gesamt-THC ist dagegen schon eine einzelne Pflanze ein Betäubungsmittel.
CBD über die Grenze: Import, Ausfuhr und Reisen
Ein in der Schweiz legales CBD-Produkt ist beim Grenzübertritt nicht automatisch legal: Schweizer Recht endet an der Landesgrenze, im Zielland gilt dessen Recht, und der Schweizer Grenzwert von 1% gilt dort nicht. Beim CBD Import gilt: Wer CBD-Produkte gewerblich in die Schweiz einführt, muss den Gesamt-THC-Gehalt unter 1% mit einem chargenspezifischen Analysezertifikat eines akkreditierten Labors (ISO/IEC 17025) oder eines GMP-Labors belegen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Swissmedic gibt es dafür nicht. Das BAG empfiehlt Verkäuferinnen und Verkäufern, auf das Risiko einer Strafverfolgung im Ausland hinzuweisen. Die Eckwerte:
- Nachweis bei der gewerblichen Einfuhr: chargenspezifisches Analysezertifikat, Gesamt-THC unter 1%
- Zuständigkeit: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für Ein- und Ausfuhr
- Prüfdatum der Ländertabelle: 17.08.2026
Wie verschieden die Grenzwerte in Europa sind, zeigt die folgende Übersicht. Der EU-Wert für Nutzhanf im Anbau liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 0.3% (Verordnung (EU) 2021/2115); ältere Quellen mit 0.2% sind überholt.
| Land | Grenzwert | Gilt für | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Schweiz | 1% | Gesamt-THC im verkaufsfertigen Produkt | BetmG (SR 812.121), BetmVV-EDI (SR 812.121.11) |
| Tschechien | 1% | Definition von technischem Hanf; in der Praxis auch für abgeleitete Produkte | Zákon č. 167/1998 Sb., § 2 Abs. 1 Bst. g, seit 2022 |
| Frankreich | 0.3% | Sorte und Extrakte sowie Produkte, die sie enthalten | Arrêté vom 30. Dezember 2021; Conseil d'État, 29.12.2022, Nr. 444887 – Verkaufsverbot für Blüten aufgehoben |
| Deutschland | 0.3% | Definition von Nutzhanf (Pflanze und ausschliesslich gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck), kein Höchstgehalt für Fertigprodukte | KCanG § 1 Nr. 9 |
| Italien | 0.2% im Anbau, 0.6% analytische Toleranz | Anbau; der Blütenverkauf ist gesondert geregelt | Legge 242/2016. Das Verbot des Blütenverkaufs nach Legge 80/2025 ist seit dem Beschluss des Consiglio di Stato vom 12.11.2025 ausgesetzt; ein Verfahren vor dem EuGH ist hängig. |
| Spanien | kein gesetzlicher Grenzwert für Fertigprodukte | Anbau folgt dem EU-Wert von 0.3% | Keine nationale Regelung, die einen Produktgrenzwert festlegt |
| Niederlande | kein gesetzlicher Grenzwert | Anbau folgt dem EU-Wert von 0.3% | Die Opiumwet nennt keinen THC-Prozentwert für CBD-Produkte; die verbreitete Zahl von 0.05% ist eine Vollzugstoleranz, kein Gesetz |
| Luxemburg | kein nationaler Grenzwert | Anbau folgt dem EU-Wert von 0.3% | EU-Rahmen; Lebensmittel mit CBD bleiben ohne Bewilligung als neuartiges Lebensmittel unzulässig |
Grenzwerte und Zuständigkeiten ändern sich. Diese Übersicht wurde zuletzt am 17.08.2026 anhand der genannten Quellen geprüft und ersetzt keine Auskunft der Behörden des Ziellandes.
CBD aus der Schweiz nach Deutschland mitnehmen
In Deutschland gelten CBD Blüten als Cannabis, solange sie nicht als Nutzhanf gelten – und Nutzhanf setzt höchstens 0.3% THC und ausschliesslich gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke voraus. Der Schweizer Grenzwert gilt in Deutschland nicht. Die Einfuhr von Cannabis ist nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit dem 1. April 2024 gilt, auch für Erwachsene und auch in kleinen Mengen verboten. Das betrifft auch Schweizer CBD Blüten, Hasch und Joints, die jemand aus der Schweiz nach Deutschland mitnimmt. CBD als Stoff ist vom Gesetz ausgenommen; ob ein Vollspektrum-Öl mit THC-Spuren erfasst ist, ist nicht abschliessend geklärt. Auf dieses Strafverfolgungsrisiko im Ausland weist auch das BAG hin.
CBD und Autofahren: Nulltoleranz im Strassenverkehr
Im Strassenverkehr gilt für THC Nulltoleranz: Wer mit THC im Blut fährt, gilt als fahrunfähig, unabhängig von einer tatsächlichen Beeinträchtigung. Der Messwert liegt bei 1.5 Mikrogramm THC pro Liter Vollblut (Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV, Messung nach Art. 34 VSKV-ASTRA); das Bundesgericht hat diese Regel 2021 bestätigt (BGE 147 IV 439). Folge ist in der Regel ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten (Art. 16c SVG). Getestet wird auf THC, nicht auf CBD, und Vollspektrumprodukte enthalten THC-Spuren – deshalb tragen Hanf-Rauchprodukte den gesetzlichen Fahrhinweis, der oben bei den CBD Blüten steht. Was das für CBD und Autofahren in der Schweiz im Einzelnen heisst, erklärt unser Artikel CBD und Autofahren in der Schweiz.
Drogentests: gesucht wird THC, nicht CBD
Drogentests suchen THC, nicht CBD. Vollspektrumprodukte enthalten THC-Spuren unter 1%, und genau diese Spuren kann ein Test erfassen; ein positives Ergebnis sagt nicht, ob das THC aus einem legalen CBD-Produkt stammt. Wie aussagekräftig ein Test ist, hängt vom Testverfahren ab. Wie lange THC bei einem Drogentest nachweisbar ist, erklärt ein eigener Artikel je Testart.
Häufige Fragen zur CBD Gesetzeslage in der Schweiz
Die Hauptfragen beantworten die Abschnitte oben. Hier stehen drei Restfragen zur Rechtslage, die oft verwechselt werden – jede Antwort ist für sich lesbar.
Seit wann ist CBD in der Schweiz legal?
CBD war in der Schweiz nie verboten und musste deshalb nie legalisiert werden: Cannabidiol steht nicht im Betäubungsmittelverzeichnis. Massgeblich für hanfhaltige Produkte ist der Grenzwert von 1% Gesamt-THC, den die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI festlegt. Die spätere Entwicklung betraf vor allem die Produktklassen – etwa die Regeln für Rauchprodukte und E-Zigaretten, die seit dem 1. Oktober 2024 gelten –, nicht den Stoff.
Ist CBD in der Schweiz irgendwo verboten?
Ein generelles CBD-Verbot gibt es in der Schweiz nicht; Einschränkungen betreffen den Ort oder die Klasse, nicht den Stoff. Nicht erlaubt sind Lebensmittel mit zugesetztem CBD, THC-haltige Vapes und in einzelnen Kantonen Einweg-Vapes – auch CBD Öl ist nur als Lebensmittel verboten. In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen und an Arbeitsplätzen ist das Rauchen von CBD Blüten wie Tabak verboten, Kantone können strenger sein. Bars, Restaurants, Hotels, Arbeitgeber oder Vermieter dürfen den Konsum in ihren Räumen untersagen, auch wenn das Produkt legal ist. Rauchverbote auf Schularealen, Spielplätzen oder an Haltestellen sind vielerorts kantonal oder kommunal geregelt und uneinheitlich.
Ist Cannabidiol als Arzneimittel zugelassen?
Ja, als Bestandteil zugelassener Cannabisarzneimittel: Swissmedic hat Epidyolex und Sativex zugelassen, daneben gibt es in der Apotheke hergestellte Rezepturen auf ärztliche Verschreibung. Ein CBD-Produkt, das mit einem medizinischen Zweck angeboten wird, gilt als Arzneimittel und braucht eine Zulassung. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind keine Arzneimittel – die Zulassung von Cannabidiol beschränkt sich auf diese Präparate und Rezepturen.
Fazit: was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht
CBD ist in der Schweiz legal, wenn zwei Fragen in dieser Reihenfolge mit Ja beantwortet sind. Erst der THC-Gehalt: Liegt das Produkt unter 1% Gesamt-THC und stammt es nicht aus Hanf mit mehr, ist es kein Betäubungsmittel. Dann die Kategorie: Verkehrsfähig ist es nur, wenn es die Vorschriften seiner Produktklasse erfüllt – als Rauchprodukt, Liquid, Aromaöl oder Kosmetikum ja, als Lebensmittel oder Futtermittel nicht. Für Anbau und Verkauf kommen in einigen Kantonen eigene Melde- und Bewilligungspflichten dazu.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Jede Aussage dieser Seite lässt sich an diesen Quellen nachprüfen; Stand der Prüfung: Oktober 2026.
- Übersicht: Fachgremium für Abgrenzungsfragen (BAG, BLV, Swissmedic, Kantone): Produkte mit Cannabidiol (CBD) und anderen Cannabinoiden, die nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen – Überblick und Vollzugshilfe, Version 8.0, gültig ab 1. Mai 2025. Grundlage der Abschnitte zu den Produktklassen.
- Betäubungsmittel: Betäubungsmittelgesetz (BetmG), SR 812.121 und Betäubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI (BetmVV-EDI), SR 812.121.11. THC-Grenzwert, HHC und THC-Derivate.
- Rauchprodukte und E-Zigaretten: Tabakproduktegesetz (TabPG), SR 818.32, Tabakprodukteverordnung (TabPV), SR 818.321 und Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, SR 818.31. Kennzeichnung, Meldung, Alter, Innenräume.
- Lebensmittel und Kosmetik: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02, Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), SR 817.023.31 und Kontaminantenverordnung, SR 817.022.15. Neuartige Lebensmittel, Kosmetikpflichten, THC-Höchstwerte.
- Chemikalien: Chemikalienverordnung (ChemV), SR 813.11 und Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien vom 29. März 2022, BBl 2022 736. Vergällung von Aromaölen.
- Heilmittel: Heilmittelgesetz (HMG), SR 812.21. Arznei- und Tierarzneimittel.
- Futtermittel: Futtermittelverordnung (FMV), SR 916.307 und Agroscope: Hanf als Futtermittel für Tiere. CBD-Extrakte, zulässige Hanfprodukte.
- Strassenverkehr: Verkehrsregelnverordnung (VRV), SR 741.11, Art. 2 Abs. 2 lit. a, und Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA), SR 741.013.1; Bundesgericht, BGE 147 IV 439, Urteil 6B_282/2021 vom 23. Juni 2021.
- Behördenseiten: BLV: Cannabidiol (CBD) in Kosmetika · BLV: Cannabis, Hanfextrakte und Cannabinoide als Lebensmittel · BAG: Tabakproduktegesetz · BLW: Hanf.
